Hüttenordnung der Eintracht-Hütte

Die Eintracht-Hütte liegt im Naturpark Rhein-Westerwald – einem geschützten Gebiet mit strengen Naturschutzauflagen.
Alle Nutzer der Hütte sind verpflichtet, rücksichtsvoll mit der Natur und den dort lebenden Tieren umzugehen und auf andere Erholungssuchende Rücksicht zu nehmen.

Die besondere Lage der Hütte inmitten der Natur macht sie so attraktiv – und verpflichtet gleichzeitig zu verantwortungsvollem Verhalten.

Allgemeine Regeln

  1. Personenanzahl
    Der Innenbereich der Hütte ist für maximal 50 Personen zugelassen.
  2. Rauchverbot
    In der Hütte gilt striktes Rauchverbot.
  3. Feuer & Grillen
    • Feuer darf nur an der vorgesehenen Außengrillstelle entfacht werden.
    • Knall- und Feuerwerkskörper sind ausnahmslos verboten.
  4. Haftung & Eigenverantwortung
    • Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder andere Nutzer verursacht werden – auch gegenüber Dritten.
    • Der Mieter trägt die Beweislast, dass kein Verschulden vorliegt.
    • Die Haftung des Eigentümers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    • Der Mieter der Hütte muss volljährig sein.
    • Mieter muss auch Nutzer sein.

Parken & Fahrzeuge

  1. Zulässige Parkflächen
    • Es stehen zwei Parkplätze am oberen Weg zur Eintracht-Hütte zur Verfügung (Nutzung auf eigene Gefahr – insbesondere wegen Astbruchgefahr).
    • Absolutes Parkverbot herrscht am Waldrand, auf dem Weg sowie auf der Wiese.
    • Zuwiderhandlungen führen zum Einbehalt der Kaution.

Weitere Hinweise

  1. Übernachten & Zelten
    • Übernachtungen und Zelten sind weder in der Hütte noch auf dem Gelände erlaubt.
  2. Haustiere
    • Mitgebrachte Hunde und andere Haustiere sind ständig an der Leine zu führen.
    • Freilaufende Tiere sind nicht erlaubt.
  3. Pfleglicher Umgang
    • Mit der Nutzung der Hütte erklärt sich jeder Gast bereit,
      die Hütte inkl. Einrichtung sowie das gesamte Gelände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

Wichtige Informationen im Notfall

  • Hausrecht liegt beim Heimat- und Verschönerungsverein Oberbieber (HVO)
  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 110
  • Standort: Eintracht-Hütte im Aubachtal, Neuwied-Oberbieber (hinter dem Stausee)
  • GPS-Koordinaten:
    • Nord: 50° 29.026′
    • Ost: 07° 30.843′

Der Vorstand des Heimat- und Verschönerungsvereins Oberbieber

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